Statuten

Statuten

  1. Sitz
    Der Sitz des Clubs befindet sich im Umland von Graz.
  2. Zweck
    Der Zweck ist das gemeinsame Interesse an BDSM.
  3. Organisation
    Der Club besteht aus dem Vorstand, den ordentlichen und den außerordentlichen Mitgliedern. Der Vorstand besteht aus Obmann/-frau, KassierIn und SchriftführerIn. Der erste Vorstand wird von den GründerInnen des Clubs gebildet. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens alle vier Jahre statt. Teilnahmeberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.
  4. Erwerb der Mitgliedschaft im Club
    Der Erwerb einer Mitgliedschaft im Club ist volljährigen und eigenberechtigten natürlichen Personen vorbehalten. Ordentliche Mitglieder haben das Recht, neue Mitglieder vorzuschlagen. Die Zuerkennung der Mitgliedschaft bedarf jedoch in jedem Fall der Zustimmung des Vorstands. Die Aufnahme in den Club kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  5. Nutzung der Clubräumlichkeiten
    a. Die Nutzung der Clubräumlichkeiten und die Teilnahme an Clubtreffen
    ist nur nach Vorankündigung möglich und ausdrücklich Clubmitgliedern mit Zugangberechtigung vorbehalten.
    b. Außerordentliche Mitglieder dürfen die Clubräumlichkeiten nur in Begleitung eines ordentlichen Mitglieds betreten.
    c. Alle Clubmitglieder verpflichten sich die Hausordnung genauestens zu beachten.
  6. Haftung
    Die Nutzung der Clubräumlichkeiten und die Teilnahme an Clubtreffen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine persönliche Haftung der Mitglieder des Vorstands ist ausgeschlossen.
  7. Verschwiegenheit
    Alle Clubmitglieder verpflichten sich zur Verschwiegenheit und Diskretion gegenüber Dritten. Dies betrifft insbesondere die Identität aller Mitglieder sowie deren Mitgliedschaft und Tätigkeit im Club.
  8. Austritt
    Der Austritt von außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern aus dem Club ist jederzeit möglich.
  9. Ausschluss
    Jeder Verstoß gegen die Statuten, insbesonders gegen die Hausordnung oder Punkt 7) der Statuten kann vom Vorstand durch unverzüglichen Ausschluss aus dem Club geahndet werden.
  10. Auflösung
    Der Club kann jederzeit vom Obmann ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Hausordnung

Der Vorstand beschließt Nachstehendes:

  1. Zutritt zu den Räumlichkeiten
    Der Zutritt ist ausschließlich Clubmitgliedern gestattet. Außerordentlichen Mitgliedern ist der Zutritt nur in Begleitung eines ordentlichen Mitglieds gestattet.
  2. Verantwortlichkeit
    Ordentliche Mitglieder tragen dafür Verantwortung, dass außerordentliche Mitglieder, die sich in ihrer Begleitung befinden, die Statuten des Clubs beachten und die Hausordnung in den Clubräumlichkeiten einhalten.
  3. Nutzung der Räumlichkeiten
    Die Nutzung der Clubräumlichkeiten ist nur nach Absprache mit dem Vorstand und unter der Voraussetzung, dass die nötige personelle Infrastruktur gegeben ist, möglich. Alle Mitglieder verpflichten sich, die Clubräumlichkeiten mit größter Achtsamkeit zu nutzen und die Ausstattung mit Sorgfalt zu behandeln.
  4. Alkohol und Suchtmittel
    In den Clubräumlichkeiten sind der übermäßige Konsum von Alkohol sowie die Verwendung von Suchtmitteln strengstens untersagt. Bereits ein erstmaliger Verstoß führt zum unverzüglichen Ausschluss aus dem Club. Die Verwendung von Suchtmitteln wird zudem ausnahmslos zur Anzeige gebracht.